
Kosten
Kostenübernahme durch die Grundversicherung
Die Kosten für psychologische Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, sofern sie ärztlich angeordnet ist. Die Anordnung kann ausgestellt werden durch eine:n Ärzt:in der Inneren Medizin (Hausärzt:in), der Psychiatrie und Psychotherapie, der psychosomatischen und psychosozialen Medizin und in Akutsituationen von Ärzt:innen aller Fachrichtungen.
Abgerechnet werden CHF 2.58/min und beinhaltet die Zeit der Therapiesitzung plus Vor- und Nachbereitungszeit.
Verpasste Sitzungen und kurzfristig abgesagte Sitzungen (weniger als 24h vor dem Termin) werden verrechnet.
Selbstzahler
Eine Sitzung à 60 Min. kostet CHF 160.- (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit).
Längere Sitzungen werden entsprechend der Zeitdauer verrechnet (z.B. eine Sitzung à 90 Minuten kostet 240.-).
